Petitionen

Ein wichtiger Teil meiner Arbeit im Niedersächsischen Landtag besteht aus der Bearbeitung der eingehenden Petitionen. Als Mitglied des Petitionsausschusses bin ich als Berichterstatterin tätig.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert „Jedermann“ das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und – vor allem – an die Volksvertretungen, die Parlamente, zu wenden.

Petitionen, also Eingaben aus der Bevölkerung, schaffen eine lebendige und direkte Verbindung zwischen VolkHillgriet Eilers bearbeitet Petitionen und Parlament und sind daher von hoher Bedeutung. Durch sie erfahren die Abgeordneten nicht nur die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch, welche ihrer gesetzlichen Regelungen sich im konkreten Fall möglicherweise nicht bewähren. Da auch die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist, das beste Gesetz Mängel aufweisen kann und selbst die umfangreichste Verordnung einen bestimmten Sonderfall vielleicht nicht berücksichtigt, ist das Petitionsrecht ein äußerst wichtiges Kontrollinstrument.

Die Petition ist nicht an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden. Ebenso müssen ihr im Regelfall nicht Unterlagen zur Begründung beigefügt werden.
Es genügt völlig, wenn das Anliegen in kurzen Worten geschildert wird und – soweit es sich auf Behördenhandeln bezieht – die Behörde und die Verwaltungsentscheidung, um die es geht, möglichst konkret bezeichnet wird. Aus der Petition sollte schließlich deutlich werden, welche Erwartung an den Landtag sich damit verbindet.

Für den Niedersächsischen Landtag bestimmte Petitionen sind an den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages, Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover zu richten. Wenn Sie eine Petition über unser Online-Formular einreichen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise zum Einreichen einer Online-Petition. Diese finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landtages.

https://www.landtag-niedersachsen.de/mitgestalten/petitionen/online-petitionen-oeffentliche-petitionen/

 

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