Offene Fragen zum Masterplan Ems kaum beantwortet
Der Masterplan Ems wirft viel mehr Fragen auf, als er beantwortet. Die Risiken für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Ostfrieslands sind offensichtlich. Deshalb habe ich der Landesregierung Anfragen gestellt, ob der Masterplan Ems die Absicht behindern könnte, die Außenems zu vertiefen. Darauf gibt es eine unbefriedigende Antwort. Denn es wird ausgeführt:
„Mit den Verhandlungen zum Masterplan, die erst im Jahr 2014 aufgenommen wurden, sollte nicht in das laufende Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Außenems eingegriffen werden. Deshalb war der Ausbau der Außenems nicht Gegenstand der Verhandlungen zum Masterplan Ems.“
Daraus folgt, dass die Absicht der Vertiefung, wie sie mehrfach auch vonseiten der Landesregierung (von der SPD, nicht von den Grünen) bekräftigt wurde, im Rahmen der Gespräche bewusst keine Rolle spielen sollte.
Die Antwort der Landesregierung (mit der Formulierung „sollte nicht“) verdeutlicht, dass dies möglich gewesen wäre. Obwohl nachvollziehbar ist, dass das Ergebnis der Planfeststellung nicht direkt durch Verhandlungen beeinflusst wird, wäre ein politisches Bekenntnis an dieser Stelle wichtig gewesen.
Es ist beunruhigend, dass ein entsprechender Passus im Masterplan, der diese Absicht noch einmal bekräftigt, in den Gesprächen außen vor gelassen wurde. Dies könnte ein Indiz dafür sein, dass die Regierungsparteien sich nicht einig sind.
Die Antwort zum Rysumer Nacken ist ebenfalls sehr vage und rückwärtsgewandt. Der Hinweis auf den Koalitionsvertrag tut lediglich die Absicht kund, den Rysumer Nacken weiterzuentwickeln; doch Sicherheit, dass durch den Masterplan keine Behinderung der wirtschaftlichen Entwicklung erfolgt, gewinnen wir leider nicht.
Meine Frage: „Welchen Einfluss hat der Masterplan Ems auf den Ausbau des Rysumer Nackens zum Industriegebiet? „wird übrigens gar nicht erst beantwortet.
Die Antwort der Landesregierung im Wortlaut:
Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/2980
Antwort auf Mündliche Anfrage
Abgeordnete Hillgriet Eilers,
(FDP)
Masterplan Ems -Erhalt der Wasserstraße und des Wirtschaftsraums?
Der jahrzehntelange Konflikt um den Ausbauzustand der Ems scheint durch eine Absichtserklärung
beigelegt worden zu sein. Im Mittelpunkt des sogenannten Masterplans stehen die ökologische
Verbesserung des Fließgewässers und der gleichzeitige Erhalt der „leistungsfähigen Bundeswasserstraße“
Ems. Ziele sind bei Einhaltung sämtlicher einschlägiger Rechtsvorschriften die Erreichung
eines guten ökologischen Zustands der Ems und die nachhaltige Entwicklung des Ästuars in
Verbindung mit der Gewährleistung der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs für Ozeanriesen. Im Oktober
2014 hat Ministerpräsident Weil die Hafenwirtschaft in Ostfriesland in Fragen zur Außenemsvertiefung
vertröstet, dass erst der Masterplan Ems vorliegen müsse (Ostfriesen Zeitung, 16. Oktober
2014), bevor der Ausbau in Angriff genommen werde.
Wir fragen die Landesregierung:
1.
Vor dem Hintergrund der im Masterplan Ems festgelegten Schritte zur Verbesserung der
Flussökologie: Welchen Einfluss hat der Masterplan Ems auf die Umsetzung der Außenemsvertiefung?
2.
Wie positioniert sich die Landesregierung in Fragen der Außenemsvertiefung, insbesondere
zum Zeitpunkt der Umsetzung, bzw. ist davon auszugehen, dass mit der Unterzeichnung des
Masterplans Ems die Pläne für die Außenemsvertiefung vorangetrieben werden?
3.
Vor dem Hintergrund der im Masterplan Ems festgelegten Schritte zur Verbesserung der
Flussökologie: Welchen Einfluss hat der Masterplan Ems auf den Ausbau des Rysumer Nackens
zum Industriegebiet?
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Die Verhandlungen zum Masterplan zwischen der Stadt Emden, den Landkreisen Emsland und
Leer, der Meyer Werft, dem World Wide Fund for Nature Deutschland, dem Bund für Umwelt und
Naturschutz Niedersachsen e. V., dem Naturschutzbund Niedersachsen e. V., der Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt und der im Lenkungskreis vertretenen Ressorts des Landes (Staatskanzlei,
Umwelt-, Wirtschafts-und Landwirtschaftsministerium) wurden am 26. Januar dieses Jahres
abgeschlossen. In dem Masterplan wird von allen Parteien anerkannt, dass geeignete und erforderliche
Maßnahmen zu ergreifen sind, um den ökologischen Zustand der Ems unter Erhaltung
der Ems als leistungsfähige Bundeswasserstraße zu verbessern. Mögliche Sanierungs-und Renaturierungsmaßnahmen
werden in der Anlage zu Artikel 13 des Masterplans beschrieben. Maßnahmen
sind im Masterplan definiert als Vorhaben, deren Umsetzung angestrebt wird. Dabei müssen
die Maßnahmen einzeln auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Sie dürfen weder die Funktion der
Bundeswasserstraße beeinträchtigen noch die Schiffsüberführungen der Meyer Werft erschweren.
Bei Inanspruchnahme von Flächen bedarf es des Einverständnisses der Grundstückseigentümer.
Ist eine Maßnahme nicht umsetzbar, wird sie durch eine Maßnahme gleichen Maßnahmetyps ersetzt.
Unter Maßnahmetypen werden Maßnahmen zusammengefasst, die auf dieselbe Art und
Weise die Ziele des Masterplans umsetzen.
Die Bundeswasserstraßenverwaltung plant eine Vertiefung der Außenems zwischen Emden und
Eemshaven, um die tideungebundene Schifffahrt zu erleichtern. Die Planauslegung hat in 2013
stattgefunden -die Frist für Einwendungen endete einschließlich einer beantragten Verlängerung
Ende Mai 2013. Durch die notwendige Auswertung der umfangreichen Einwendungen ist ein Termin
für die Anhörung (Erörterungstermin) noch nicht festgelegt. Auch können sich nach Auswertung
der Einwendungen Änderungen an den Plänen ergeben. Diese sind dann Grundlage für das
Einvernehmen von Niedersachsen nach § 4 Bundeswasserstraßengesetz. Danach sind bei der
Verwaltung, dem Ausbau und dem Neubau von Bundeswasserstraßen die Bedürfnisse der Landeskultur
und der Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den Ländern zu wahren. Nach Einschätzung
der Bundeswasserstraßenverwaltung wird der Erörterungstermin nicht mehr in 2015 stattfinden. Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/2980
Mit den Verhandlungen zum Masterplan, die erst im Jahr 2014 aufgenommen wurden, sollte nicht
in das laufende Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Außenems eingegriffen werden. Deshalb
war der Ausbau der Außenems nicht Gegenstand der Verhandlungen zum Masterplan Ems.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Der Ausbau der Außenems war nicht Gegenstand der Verhandlungen zum Masterplan Ems. Ich
verweise auf die Vorbemerkungen.
Zu 2:
Der Ausbau der Außenems war nicht Gegenstand der Verhandlungen zum Masterplan Ems. Ich
verweise auf die Vorbemerkungen.
Zu 3:
Im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierungsfraktionen wurde die Absicht bekundet, im Rahmen der
Umsetzung der EU-Meeresschutzstrategie, ein Pilotprojekt im Mündungsbereich eines Ästuars
durchzuführen. Konkretes Ziel war die Verbesserung der ökologischen Situation und der Stärkung
der Selbstreinigungskraft des Ems-Ästuars. Dieses Ziel ist im Masterplan Ems aufgegriffen worden.
Ebenso Teil des Koalitionsvertrages ist die Aussage: Die Entwicklung des maritimen Potenzials an
der Außenems, insbesondere dort wo die Entwicklung am Rysumer Nacken geeignete Flächen zur
Ansiedlung hafenaffiner Betriebe und Raum für Kaianlagen und Umschlageinrichtungen zur Verfügung
stehen, soll nicht durch das Pilotprojekt Ems behindert werden.