Förderschulen erhalten und stärken

On 5. Dezember 2014

Rot-grüne Bildungspolitik ist ein Angriff auf die individuelle Förderung von SchülernDie Förderschulen in Niedersachsen leisten hervorragende Arbeit. Hier werden Menschen mit Förderbedarf fokussiert auf ihr jeweiliges Handicap optimal gefördert und fit gemacht für das Leben. Nicht selten gelingt Schülern der Förderschule nach entsprechender Förderung durch die Lehrkräfte auch der Sprung auf die Regelschule. Das ist ein Erfolg, der gar nicht hoch genug bewertet werden kann.

In der Förderschule werden diese Menschen nicht verwaltet, sondern individuell gefördert. Die Arbeit der Lehrkräfte ist dabei nicht einfach, denn die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler erfordern akribische Vorarbeiten und Konzeptionen. Die Betreuung der Schüler ist intensiv, die emotionale Bindung der Schüler an ihre Lehrkräfte und die Pädagogischen Mitarbeiter deshalb oft sehr eng. In diesem Umfeld erzielen Schüler Erfolge, die ihnen in Regelschulen nur erschwert gelängen. Diese positiven Erfahrungen und die individuelle Unterstützung sind wichtige Grundlagen für einen guten Start ins Leben.

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das die Vereinten Nationen 2006 verabschiedet haben und das 2008 inkrafttrat, ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einem würdigen und erfüllten Leben für Menschen mit Behinderungen. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird, sie also nicht ausgeschlossen oder sogar isoliert werden.

Aus den Texten dieses Übereinkommens hat man in Deutschland abgeleitet, dass Schulkinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Recht, ja, eine Pflicht hätten, in den Unterricht einer Regelschule integriert zu werden. Dieses Konzept, nach dem Schüler mit und ohne Behinderung miteinander unterrichtet werden, wird als Inklusion bezeichnet und in Niedersachsen seit Beginn des Schuljahres 2013/14 stufenweise eingeführt.

Die Schwächen des inklusiven Unterrichts sind allerdings offensichtlich. In der Theorie sollen Schüler mit und ohne Förderbedarf miteinander und voneinander lernen. Das ist in der Praxis allerdings selten möglich. Der unterschiedliche Kenntnisstand verhindert dies oft ebenso wie die individuelle Leistungsfähigkeit. Die Berichte aus den Klassenzimmern sprechen dann auch nicht selten von schwierigen Situationen und Problemen, das Lernziel zu erreichen. Ist mit Inklusion also nur die bloße Anwesenheit eines Schülers mit Behinderung gemeint? Das wäre zynisch.

Die individuelle Förderung, die Schüler mit Bedarf an der Förderschule erhalten, ist an einer Regelschule nicht möglich. Denn hier ist der Unterricht nicht auf sie und ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Im Gegenteil merken die Schüler schnell, dass sie bei den Themen nicht mitkommen, und das führt zu Frust. Die Erfolgserlebnisse, die ein Förderschüler im Unterricht einer Förderschule hat, werden ihm an der Regelschule erschwert. Lernfortschritte sind so kaum zu erwarten, es steht stattdessen zu befürchten, dass Rückschritte eintreten. Erste Erfahrungen von Förderschulkräften, die im Rahmen der Inklusion an Regelschulen eingesetzt werden, gehen in diese Richtung. Lehrkräfte von Regelschulen zeigen sich überfordert von Inklusionsschülern, hinter vorgehaltener Hand werden Klassen angedacht, in denen lediglich Förderschüler unterrichtet werden. Diese Probleme würden auch mit mehr Personal nicht verschwinden, sie sind systembedingt.

Die Förderschule ist also nachweislich der beste Ort für Schüler mit Förderbedarf, um sich optimal zu entwickeln. Nur dort ist eine ungestörte, individuelle Förderung möglich. Übrigens steht die Förderschule nicht im Widerspruch zum UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im Gegenteil: Artikel 5 (4) der UN-Konvention spricht davon, dass „besondere Maßnahmen […] zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen“ ausdrücklich nicht als Diskriminierung gelten und sinnvoll sind. Auch Artikel 24 der Konvention fordert kein inklusives einheitliches Schulwesen. Analog dazu hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK) 2010 eindeutig geäußert: „Die Behindertenrechtskonvention macht keine Vorgaben darüber, auf welche Weise gemeinsames Lernen zu realisieren ist. Aussagen zur Gliederung des Schulwesens enthält die Konvention nicht.“

Wir laufen in Niedersachsen gerade Gefahr, unser wichtigstes Instrument der Förderung von Schülern mit Förderbedarf, die Förderschule, zu verlieren. Durch die einseitige, fast schon obsessive Fokussierung auf eine Inklusion demontieren wir die Förderschulen immer weiter. Das lehne ich entschieden ab!

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