Kleine Anfrage – Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Vorrangflächen

On 8. April 2022

Am 24. August 2021 veröffentlichte die Staatskanzlei eine Pressemitteilung mit dem Titel „Kabinett
beschließt neue Verordnung für Solaranlagen auf Freiflächen – bessere Chancen für niedersächsische
Projekte bei Ausschreibungen“. Energie- und Klimaschutzminister Olaf Lies wird in dieser Pressemitteilung
wie folgt zitiert: „Die Freiflächensolaranlagenverordnung ist ein wichtiger Schritt, um Niedersachsen
als Land der Energiewende weiter voranzubringen. Mit der Verordnung verbessern wir
die Chancen niedersächsischer Freiflächensolarprojekte, einen Zuschlag bei Ausschreibungen der
Bundesnetzagentur zu bekommen. Wir schaffen damit eine bessere Ausgangsposition im Wettbewerb
mit Projekten aus anderen Bundesländern.“1 Photovoltaikanlagen sind momentan auf landwirtschaftlichen
Vorrangflächen nicht durch das Landes-Raumordnungsprogramm gedeckt. Als Begründung
dafür wird angeführt, dass dadurch die Gefahr bestehen würde, dass Pachtpreise in die Höhegetrieben
werden.

 

Lesen Sie hier die gesamte Anfrage mit Antwort der Landesregierung:

18-11000 Was wird die Landesregierung konkret gegen leere Gasspeicher unternehmen

 

Foto: Pixabay

 

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