Hillgriet Eilers: „Meine gesunde Skepsis war berechtigt.“

On 16. März 2018

Die Realität spiegelt nicht das wider, was die Initiatoren sich anfangs erhofft haben.

 

 

Aktueller Stand zur Elbfähre zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel siehe hier:

 

Antwort auf Mündliche Anfrage

 

„Geisterbusse“ und insolvente Fähren – Welche Politik verfolgt Verkehrsminister Althus-

mann bei der Elbfähre zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel?

 

Abgeordnete Hillgriet Eilers und Jörg Bode (FDP)

 

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung na-

mens der Landesregierung

 

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Elbfähre zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel hat den Landtag in der 17. Legislaturperiode

mehrfach beschäftigt. Die Fährverbindung fand 2013 Eingang in die Koalitionsvereinbarung zwi-

schen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Sie wurde 2015 feierlich eröffnet und mit überdimensio-

nierten Fährschiffen betrieben. Im Laufe der Betriebszeit zwischen 2015 und 2017 war der Betrei-

ber der die Fährverbindung mehrfach insolvent. Ende November 2017 stellten die Betreiber den

Fährdienst endgültig ein. Seitdem wird nach einem neuen Fährkonzept und einem neuen Betreiber

gesucht. Auch die aktuelle Landesregierung ist gemäß Drucksache 18/75 der Auffassung, dass ei-

ne Fährverbindung wirtschaftlich betrieben werden kann. Laut Medienberichten soll sich Verkehrs-

minister Althusmann „ in jüngster Zeit persönlich über Möglichkeiten zu einer Wiederaufnahme der

Fährverbindung Cuxhaven–Brunsbüttel informiert haben“ (https://www.ndr.de/-nachrichten-/niedersachsen/

oldenburg_ostfriesland/CuxhavenGeisterbus-faehrt-weiter-zum-Faehranleger,geisterbus100.html).

 

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Rahmen einer im Frühjahr 2013 veröffentlichten Studie des Rostocker Planungs- und Ingenieur-

büros Baltic Marine Consult GmbH (BMC) waren das Verkehrsaufkommen und die erforderliche

Auslegung eines Fährsystems in Bezug auf eine eventuelle Wiederaufnahme einer Fährverbindung

Zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel untersucht worden. Die Studie war auf Veranlassung der

Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven und der Entwicklungsgesellschaft Brunsbüttel mbH er-

arbeitet worden. Als Ergebnis der Verkehrsuntersuchung erkannten die Gutachter einen grundsätz-

lichen Bedarf für eine solche Fährverbindung.

 

Um interessierten Unternehmen bzw. potenziellen Fährbetreibern eine noch breiter angelegte Basis

als Grundlage für eigene Überlegungen und die Entwicklung valider Angebote zur Verfügung stel-

len zu können, wurde daraufhin am 13. November 2013 der o. g. Gutachter durch das Ministerium

für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beauftragt, in einer ergänzenden Untersuchung marktfähige

Transporttarife für eine Fährverbindung Cuxhaven–Brunsbüttel zu ermitteln. Die Kosten des Gut-

achtens betrugen rund 20 000 Euro.

 

Der Gutachter gelangte zu dem Schluss, dass die Verbindung im Falle entsprechender Auslastung

vor allem im Güterverkehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Das Gutachten wurde im April

2014 veröffentlicht und seitens der o. g. Wirtschaftsfördergesellschaften potenziellen Fährbetrei-

bern zur Verfügung gestellt.

 

Eine finanzielle Beteiligung hat das Land von Anbeginn abgelehnt. Der Betrieb ist privatwirtschaft-

lich organisiert und erfolgt nicht in öffentlichem Auftrag.

 

Der Fährbetrieb wurde von der Reederei „ELB-LINK Reederei GmbH“ am 20. August 2015 mit zwei

Schiffen aufgenommen und infolge eines Insolvenzverfahrens am 1. März 2017 eingestellt.

 

Am 25. Mai 2017 wurde die Fährverbindung von der Elb-Link Fährgesellschaft mbH mit einem

Schiff wieder aufgenommen. Seit diesem Zeitpunkt wurden nach Angaben der Gesellschaft rund

180 000 Fahrgäste, 58 000 Pkw und rund 7 000 Frachteinheiten befördert.

 

Zwischenzeitlich war der Betrieb am 9. Oktober 2017 eingestellt worden, da sich Vercharterer und

Fährreederei nicht über die Fortführung des Chartervertrags verständigen konnten. Seither gab es

verschiedene Gespräche zur Fortführung des Betriebs. Hierin hatte die Elb-Link Fährgesellschaft

mbH vorgesehen, den Betrieb bis zum 1. März 2018 ruhen zu lassen und zu Beginn der neuen

 

Saison eine Wiederaufnahme geplant. Zur Finanzierung des „ruhenden Betriebes“ und zur Weiter-

beschäftigung des Personals (rund 50 Personen) hatte die Elb-Link Fährgesellschaft mbH Zu-

schüsse bei den anliegenden Städten und Kreisen (Stadt Brunsbüttel, Kreis Dithmarschen, Stadt

Cuxhaven, Landkreis Cuxhaven) erbeten. Diese haben eine finanzielle Beteiligung jedoch abge-

lehnt.

 

Am 27. November 2017 hat die Elb-Link Fährgesellschaft mbH beim Amtsgericht Cuxhaven die Er-

öffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Das Verfahren ist am 1. Februar 2018 eröffnet worden.

 

Da weder die vormalige ELB-LINK Reederei GmbH noch die heutige Elb-Link Fährgesellschaft

mbH über eigene Schiffe verfügen, wurden entsprechende Fährschiffe gechartert. Das Land hat

bislang keine Zahlungen/Zuschüsse an die Reederei geleistet und hat dies auch für die Zukunft

ausgeschlossen, da entsprechende Förderregularien fehlen und das europäische Beihilferecht ent-

sprechende Zahlungen „Betriebsbeihilfen“ ausschließt.

 

1. Wann hat sich Verkehrsminister Althusmann bei wem über Möglichkeiten zu einer Wie-

deraufnahme der Fährverbindung Cuxhaven–Brunsbüttel informiert?

 

Am 24. Januar 2018 hat sich Minister Dr. Althusmann in einem vertraulichen Gespräch auf Vermitt-

lung des Abg. Röhler mit Herrn Arne Ehlers, Geschäftsführer der BREB GmbH, über den aktuellen

Sachstand ausgetauscht. Das Unternehmen hat angeboten, die fachliche Expertise verschiedener,

in der Hafenwirtschaft tätiger Unternehmen zu bündeln, die gemeinsam einen Betrieb der Fährver-

bindung zu prüfen bereit sind. Konkrete Vereinbarungen hat es noch nicht gegeben.

 

2. Welche Hoffnungen oder Fakten sprechen aus Sicht der Landesregierung für eine zeit-

nahe und dauerhafte Wiederaufnahme des Fährbetriebs zwischen Cuxhaven und

Brunsbüttel?

 

Siehe Antwort der Landesregierung zu Frage 3 auf die Mündliche Anfrage 29 der Abgeordneten

Hillgriet Eilers, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP) in der Drucksache 18/75.

 

3. Wie geht es nach Ansicht der Landesregierung mit der Fährverbindung zwischen

Cuxhaven und Brunsbüttel im Jahr 2018 weiter?

 

Die Landesregierung wird sich auch weiterhin für eine dauerhafte Fährverbindung zwischen

Cuxhaven und Brunsbüttel einsetzen.

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