Kostenpflichtige Strandnutzung in Bensersiel muss dringend auf den Prüfstand

On 7. November 2017

Das Bundesverwaltungsgericht hat im September d. J. entschieden, dass die Einzäunung und Bewirtschaftung nahezu des gesamten Meeresstrandes der Gemeinde Wangerland als kostenpflichtiges kommunales Strandbad rechtswidrig ist. Nicht von der Bade-Infrastruktur geprägte Flächen dürfen unentgeltlich zum Baden und Spazierengehen betreten werden.

Jetzt müssen alle Gemeinden an deutschen Küsten prüfen, ob die Gebühren erlaubt sind. Nach dem Bundes­natur­schutz­gesetz darf jedermann die freie Land­schaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grünflächen unentgeltlich betreten.

Hier die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: http://www.bverwg.de/pm/2017/60

(Foto: Pixabay)

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