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On 23. August 2017

Prüfungsgebühren_22.0817 EZ

Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8548
Antrag
Fraktion der FDP Hannover, den 08.08.2017
Meister, Techniker, Fachwirte und Berufspädagogen von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren befreien! Aufstiegsfortbildungen qualifizieren Menschen, sichern die Ausbildung von ange-henden Fachkräften und sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die duale Ausbildung und der ausgeprägte Mittelstand in Deutschland, die KMUs, sind das Funda-ment unserer wirtschaftlichen Stabilität. Beide zusammen, die duale Ausbildung und die klein- und mittelständischen Unternehmen, sichern unsere Wettbewerbsfähigkeit und zeichnen „Made in Germany“ aus.
Die Kombination von Werk- und Schulbank, der abschnittsweise Erwerb von Qualifikationen und die breite praktische und theoretische Ausbildung bis hin zur Unternehmens- und Menschenführung bilden ein einzigartiges Erfolgsmodell bei den Aufstiegsqualifikationen. Im Zusammenhang mit ei-ner hohen Durchlässigkeit bei optimalen Perspektiven in mehreren Hundert anerkannten Ausbil-dungsberufen ist für jeden etwas dabei. Die duale Ausbildung sichert Arbeitsplätze, gibt viele Per-spektiven für das Berufsleben und ist die Grundlage für die gute fachliche Ausführung von Produk-ten, Tätigkeiten und Dienstleistungen.
Der „Meister“, englisch „Master“ und lateinisch „Magister“ (Lehrer), befähigt zur Führung eines ei-genen Betriebs und zur Ausbildung von Auszubildenden. Die Meisterin und der Meister, die Tech-nikerin und der Techniker, die Fachwirtin und der Fachwirt sowie die Pädagogin und der Pädagoge sind Führungskräfte. Ohne sie würden Betriebsabläufe nicht in der hohen und bekannten Qualität ablaufen, ohne sie würde die Ausbildung junger Menschen nicht in der hohen und bekannten Quali-tät stattfinden und ohne sie würden Gewerke und Dienstleistungen nicht in der bekannten Qualität ausgeführt werden. Das alles bedarf der guten Aus- und ständigen Fortbildung im Sinne des le-benslangen Lernens.
Gemäß dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ist ein an einer Kammer erworbener Meisterbrief oder Techniker- bzw. Fachwirtabschluss auf der gleichen Stufe wie ein Bachelor ein-geordnet. Die deutschen Abschlüsse der Aufstiegsqualifikationen sind somit einem Studienab-schluss gleichwertig! Aus diesem Grund und aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels in vielen Bereichen ist eine Befreiung bei den Aufstiegsqualifikationen von Lehrgangs- und Prüfungs-gebühren zeitgemäß und erforderlich. Das Meister-Bafög soll erhalten bleiben, um die Kosten des Lebensunterhalts während der Aufstiegsausbildung und für das Meisterstück abzudecken.
Begründung
Es ist an der Zeit, die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Aus- und Fortbildung herzustellen, die Durchlässigkeit in der Berufswelt mit Leben zu füllen und Qualifikationen in Indust-rie, Mittelstand und Handwerk zu erleichtern. Der Kindergarten wird absehbar gebührenfrei, die Schulausbildung ist kostenlos und das Studium ist von Gebühren befreit. Daher sollten, auch aus volkswirtschaftlichen Überlegungen, die Aufstiegsqualifikationen mit der Gebührenfreiheit des Stu-diums gleichziehen.
Christian Grascha
Parlamentarischer Geschäftsführer

(Meldung aus Emder Zeitung vom 22.08.2017)
(Ausgegeben am 09.08.2017)

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