Anfrage Blaues Band Kategorisierung der Wasserstraßen

On 14. September 2016

Hillgriet Eilers fragt:

Wie will die Landesregierung Wasserstraße ökologisch weiterentwickeln, ohne

den Schiffsverkehr zu beeinträchtigen?

Wie werden Land und Kommunen bei der Kategorisierung der Wasserstraßen beteiligt?

Aktuell plant die Landesregierung ein Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften. Geplant ist außerdem die Mitwirkung am Bundesprogramm das „Blaue Band Deutschland“, das auch zum Ziel hat, Renaturierungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen durchzuführen. Nach Aussage der Landesregierung sei dieses Programm ausdrücklich auch für Projekte an großen Flüssen nutzbar. Diese beträfe auch das Kernnetz der Bundeswasserstraßen an der Weser, der Ems und eventuell auch die Elbe.

Außerdem wird im Rahmen eines Bundesprogrammes eine Kategorisierung der Wasserstraßen vorgenommen. Bereits Anfang 2017 steht fest, welche Wasserläufe wie eingeteilt werden.

Man wird unterscheiden zwischen Hauptwasserstraßen, Freizeitwasserstraßen und ungenutzten Wasserläufen, die zur Renaturierung vorgesehen sind. Die beiden letzteren Kategorien sollen dann in die Verantwortung der Länder, Kommunen oder Vereine übertragen werden. Wie die Festlegung der Kategorien erfolgt, ist noch nicht klar.

Damit werden auch Entscheidungen für die Schleusen und Wehre fallen: ein Rückbau für die dritte Kategorie soll im Rahmen des Blauen Bandes erfolgen. Auf 2.800 km Wasserstraße, die nicht für den Güterverkehr genutzt werden, befinden sich rund 120 Wehranlagen und 140 Schleusen.

Um Aufklärung über die Vorhaben zu erlangen, die u. U. große Auswirkungen auf die maritime Wirtschaft, jedoch auch auf die Kommunen haben, habe ich eine Anfrage an die Landesregierung gestellt.

Die Bedeutung von Fließgewässern als wertvoller Lebensraum auf der einen und als wichtiger Verkehrsträger auf der anderen Seite ist hinlänglich bekannt und oft beschrieben. Der Nutzungsdruck und damit die Anforderungen an die Verbindungsgewässer werden zusehends stärker. Auch die Regierungskoalition beschreibt in der Koalitionsvereinbarung, dass sie den „Verkehr verstärkt auf umweltfreundliche Träger“, wie die Wasserstraße, verlagern möchte (Seite 61/ 62).

Der Bund bemüht sich ebenfalls seit Jahren um die Verbindungsgewässer. Themen auf der Ebene des Bundes sind die Erarbeitung eines Spezialgesetzes für die Gebühren der Binnenschifffahrt, das Wassertourismuskonzept, die Struktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter und -verwaltungen (Reviereinteilung), die Kategorisierung der Wasserstraßen,“ sowie die künftigen Planungen und Ausführungen von Instandhaltungsarbeiten und Neubauvorhaben im Rahmen der regulären Tätigkeiten und im Zusammenhang mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan und dem Verkehrsinfrastrukturbericht.

  1. Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des Programms das „Blaue Band Deutschland“ und als Aktionsprogramms „Niedersächsische Gewässerlandschaften“ geplant?
  2. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Aktivitäten des Bundes in Bezug auf die Wasserstraßen sowie der vielgestaltigen Ansprüche der Gesellschaft in Bezug auf die Fließ-/ Verbindungsgewässer und des Anspruches der Regierungskoalition, den Verkehr verstärkt auf die Flüsse bringen zu wollen: Wie beurteilt die Landesregierung das Zusammenwirken der Akteure und Interessen, um alle Ziele der Verkehrs-, Tourismus- und Umwelt-/ Naturschutzpolitik zu erreichen?
  3. Wie beurteilt die Landesregierung den Stand und die Planungen für die einzelnen niedersächsischen Wasserwege und -straßen in Bezug auf ihre derzeitige Nutzung und ihres Potentials für den Gütertransport, den Freizeitverkehr/ Wassertourismus und für die naturnahe Entwicklung?

 

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