Nein heißt Nein!

On 28. April 2016
Sexualstraftaten sind besonders schlimme Straftaten. Sie traumatisieren die Opfer, wirken nach, zerstören ihr Leben. Die Liberalen Frauen in Niedersachsen setzen sich deshalb seit langem dafür ein, diese Aspekte gebührend in das existierende Sexualstrafrecht einfließen zu lassen. Und dass in unserem Land Handlungsbedarf besteht, sehen wir auch daran, dass Deutschland die Istanbul-Konvention noch nicht ratifiziert hat. Da hinken wir anderen Ländern, die hier schon deutlich weiter sind, aus unverständlichen Gründen hinterher.
Ein wichtiger Aspekt eines angepassten Sexualstrafrechts ist eine umfassende Unterstrafestellung von sexuellen Handlungen gegen den Willen der Betroffenen. Das, was die Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegt hat, enttäuscht. Denn hier ist die Deutlichkeit von „Nein heißt Nein“ kein Bestandteil. Es reicht also nicht, wenn das Opfer klar macht, dass es keine sexuellen Handlungen will. Das ist unverständlich und erleichtert es Tätern, sich herauszureden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine deutliche und nachweisbare Widerstandsleistung erfolgen muss, sexueller Missbrauch auch als solcher gilt. Man darf nicht vergessen: Nicht selten sind Opfer aus Angst oder aufgrund eines Schocks gar nicht in der Lage, sich zu wehren.
Die Liberalen Frauen in Niedersachsen unterstützen also mit voller Überzeugung das Bündnis „Nein heißt Nein“ und unterzeichnen gern den beiligenden offenen Brief. Die Politik ist gefordert, es Opfern einfacher zu machen, Straftäter zu benennen und ihre Verurteilung zu ermöglichen. Die bisherige Rechtslage sieht für betroffene Menschen deutlich zu viele Hindernisse dafür vor.

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